Statement aus-unserer-sicht e. V. zum Gesetz zur Stärkung der Strukturen gegen sexualisierte Gewalt an Kindern und Jugendlichen
aus-unserer-sicht e. V. begrüßt den Beschluss des „Gesetzes zur Stärkung der Strukturen gegen sexualisierte Gewalt an Kindern und Jugendlichen“ im Bundestag am vergangenen Freitag. Wir erwarten ebenfalls einen positiven Durchgang im Bundesrat und freuen uns auf das zeitnahe Inkrafttreten des Gesetzes.
Das Gesetz bedeutet ein Meilenstein im Engagement von Betroffenen gegen sexualisierte Gewalt. Wir gratulieren und danken allen Unterstützer*innen, die in den vergangenen Jahrzehnten mit ihrem Engagement dazu beigetragen haben.
Welche Ziele hat das Gesetz?
Das Gesetz stärkt, wie der Name schon sagt, die Strukturen gegen sexualisierte Gewalt an Kindern und Jugendlichen in Deutschland.
Dafür werden das Amt der Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs (UBSKM), der Betroffenenrat und die Aufarbeitungskommission dauerhaft etabliert.
Inhaltlich werden mit dem Gesetz Prävention und Qualitätsentwicklung im Kinderschutz, die medizinische Kinderschutzberatung sowie die Aufarbeitung erlittener sexualisierter Gewalt gestärkt.
Was bedeutet das Gesetz für Betroffene?
Das Gesetz, das durch den Namen vor allem die Stärkung der Strukturen gegen sexualisierte Gewalt an Kindern und Jugendlichen in das Zentrum rückt, sorgt erfreulicherweise auch für Verbesserung der Situation erwachsen gewordener Betroffener, die in ihrer Kindheit und Jugend sexualisierte Gewalt erfahren haben.
Mit dem Gesetz wird ein Hilfesystem zur Unterstützung der individuellen Aufarbeitung sexualisierter Gewalt in Kindheit und Jugend aufgebaut.
Die Beteiligung und die Interessen von Betroffenen werden durch den nun gesetzlich verstetigten Betroffenenrat gesichert. So können Expertise und Erfahrungswissen von und für Betroffene in politische Prozesse in Bund und Ländern einfließen.
Durch die regelmäßige Berichtspflicht der UBSKM, des Betroffenenrats und der Aufarbeitungskommission gegenüber Bundestag und Bundesrat, kann die Politik zielgerichteter in der Arbeit gegen sexualisierte Gewalt wirken. Die Anliegen von Betroffenen können zudem künftig von der UBSKM in alle relevanten Gesetzgebungsverfahren eingebracht werden.
Was sagen Betroffene?
Im Jahr 2024 hat sich bei aus-unserer-sicht e.V. die AG Politische Interessenvertretung ausführlich mit dem UBSKM-Gesetz aus Betroffenenperspektive auseinandergesetzt. Im Mittelpunkt der Auseinandersetzung mit einzelnen §§ des Gesetzes stand dabei: Welche Umsetzungsschritte müssen folgen, damit die gesetzliche Stärkung flächendeckend auch bei den Betroffenen und in der Praxis ankommt? Welche Maßnahmen sind konkret notwendig, um die Rechte, Anliegen und Bedarfe von Betroffenen nach Inkrafttreten des Gesetzes konsequent und nachhaltig sicherzustellen? Wo sind noch Lücken, was fehlt noch im Gesetz?
Vor allem braucht die Stärkung von Bundesstrukturen zwingend auch starke Strukturen gegen sexualisierte Gewalt an Kindern und Jugendlichen in den Ländern. Maßnahmen auf Bundesebene wie z. B. schule-gegen-sexuelle-gewalt können nur gemeinsam mit der strukturellen Umsetzung und Betroffenenbeteiligung auf Länderebene gelingen.
Die Ergebnisse und Einschätzungen zum Gesetz aus Sicht der AG findet ihr demnächst in der Doku 2024 auf unserer Webseite!
aus-unserer-sicht e. V. arbeitet als bundesweites Netzwerk von Betroffenen für Betroffene von sexualisierter Gewalt in Kindheit und Jugend. Ziele sind die Vernetzung von Betroffenen aus allen Tatkontexten und die politische Interessenvertretung. In verschiedenen Formaten werden Perspektiven und Anliegen Betroffener partizipativ erarbeitet, mit dem Ziel, diese in Politik, Institutionen und Öffentlichkeit einzubringen und so zu einem gesellschaftlichen Wandel und zu einer Kultur des Hinsehens und Handelns beizutragen.