Newsletter Juni
Beitritt zur Mitgliedschaft ab sofort möglich
Der Beitritt für ordentliche und Fördermitgliedschaften ist ab sofort auf schriftlichen Antrag möglich.
Ordentliche Mitglieder des Vereins können natürliche Personen ab 16 Jahre werden, welche von sexualisierter Gewalt in Kindheit und Jugend Betroffene sind. Den Mitgliedsbeitrag können ordentliche Mitglieder selbst bestimmen. Voraussetzung für die Aufnahme in den Verein als ordentliches Mitglied ist die Teilnahme an einer Infoveranstaltung zu den Leitzielen und Werten des Netzwerks. Diese finden 2 x jährlich statt. Die nächste digitale Infoveranstaltung dazu findet am 03.09.2024 / 18:30-20 Uhr statt. Bei aktiver Mitarbeit ist die Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses erforderlich.
Außerordentliche Mitglieder (Fördermitglieder) können natürliche und juristische Personen werden, die den Verein finanziell und ideell unterstützen. Der Mindestbeitrag einer Fördermitgliedschaft beträgt 200€ jährlich.
Weitere Informationen, Aufnahmeanträge und die Mitgliederordnung finden Sie hier.