Skip to main content

Bundesweites Netzwerk von Betroffenen für Betroffene von sexualisierter Gewalt in Kindheit und Jugend.

Bundesweites Netzwerk von Betroffenen für Betroffene von sexualisierter Gewalt in Kindheit und Jugend.

Bundesweites Netzwerk von Betroffenen für Betroffene von sexualisierter Gewalt in Kindheit und Jugend.

Bundesweites Netzwerk von Betroffenen für Betroffene von sexualisierter Gewalt in Kindheit und Jugend.

Bundesweites Netzwerk von Betroffenen für Betroffene von sexualisierter Gewalt in Kindheit und Jugend.

FAQ

Allgemeines

  • Was ist die Idee und woher kommt sie?

    Zwei MitSprache Kongresse (2016 und 2018) haben die Mitglieder des 2015 gegründeten Betroffenenrats bei der Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs (UBSKM) im Ehrenamt für Betroffene und Unterstützer*innen zur nationalen und internationalen Vernetzung durchgeführt (Infos zum Kongress unter: beauftragte-missbrauch.de/betroffenenrat/kongress-mitsprache-2018-von-und-fuer-betroffene-von-sexuellem-kindesmissbrauch). Dort zeigte sich, wie groß der Wunsch sowohl nach Austausch und Vernetzung, als auch die Bereitschaft, das ganz persönliche Erfahrungs- und Expert*innenwissen einzubringen ist, um damit die Situation Betroffener und den Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexualisierter Gewalt maßgeblich zu verbessern. Daraus entstand die Idee eines bundesweiten Netzwerkes, welches Betroffenen sowohl Vernetzung als auch effektive Beteiligungsmöglichkeiten eröffnet.

    Ausgehend von den beiden MitSprache-Kongressen erhielt der Betroffenenrat bei der UBSKM in seiner zweiten Amtszeit den Auftrag, die grundlegenden Voraussetzungen für ein Netzwerk von und für Betroffene zu schaffen. Hierzu nahm Anfang 2022 eine AG mit fünf Mitgliedern des Betroffenenrates gemeinsam mit externen Expert*innen mit eigener Betroffenheit und Vertreter*innen des UBSKM ihre Arbeit auf. Diese Steuerungsgruppe entwickelte die Grundlagen zur Trägerschaft und Bildung der Kerngruppe von aus-unserer-sicht. Dieser Prozess wurde in regelmäßigen Abständen mit dem Betroffenenrat abgestimmt und endete Anfang Oktober 2022 mit dem Start der Trägerschaft von N.I.N.A. e. V. (Diese Trägerschaft bestand bis zum 31.12.2023.)

    Was ist der Betroffenenrat?

    Der Betroffenenrat ist ein ehrenamtlich tätiges Gremium, das die Unabhängige Beauftragte für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs (UBSKM) und ihren Arbeitsstab seit 2015 kontinuierlich begleitet und berät. Die Mitglieder setzen sich für die Belange Betroffener sexualisierter Gewalt ein und geben dem Thema ein Gesicht und eine Stimme. Sie tragen die Anliegen der Betroffenen in den politischen Diskurs und in die Öffentlichkeit. Aktuell zählt der Betroffenenrat 15 Mitglieder.

    Wie kam es zum Namen „aus-unserer-sicht“?

    Der Name hat seine Ursprünge in der politischen Betroffenenbewegung. Unter dem Titel „Aus unserer Sicht“ luden bereits 2010 Tauwetter e. V. und Wildwasser Berlin e. V./ Frauenselbsthilfe & Beratung zu einem bundesweiten Kongress nach Berlin ein. Es war ein Kongress für Menschen, denen in Kindheit oder Jugend sexualisierte Gewalt angetan wurde und er hatte zum Ziel gemeinsame politische Forderungen aus „unserer“ Perspektive zu formulieren. Aus dem zweitägigen Kongress entwickelten Teilnehmende ein Positionspapier und Forderungen, die bis heute unverändert aktuell sind:
    „Wir, die Teilnehmer_innen des Kongresses „Aus unserer Sicht“, sind Teil der Gesellschaft und haben unterschiedliche Lebensbedingungen. Wir sind keine homogene Gruppe und haben jeweils verschiedene Interessen und Positionen. Worin wir uns jedoch einig sind, ist die Tatsache, dass die sexualisierte Gewalt sich nicht auf ein individuelles Problem reduzieren lässt, sondern die gesellschaftlichen Strukturen als Ursache und Hintergrund sexualisierter Gewalt hinterfragt werden müssen. In Verantwortung unserer Gesellschaft für nächste Generationen ist eine nachhaltige und umfassende Prävention notwendig….“

    In Abstimmung mit den Organisator*innen des 2010 stattgefunden Kongresses knüpfen wir an vorhandene Vernetzungsimpulse an und führen diese unter dem gleichnamigen Titel fort.

    Was ist seit Ende 2022 passiert?

    ·         Bis Ende 2022

    Save-the-Date mit Vorabinformationen zur Beteiligung am Prozess

    ·         11.01.2023
    Start des Aufrufs zur Beteiligung am Planungsprozess, Fragebogen ging online

    ·         11.01. - 15.02.2023
    Zeitraum für Rückmeldungen zur Interessenbekundung zur Teilnahme an den Austauschgruppen

    ·         11.01. - 30.06.2023

    Zeitraum für Rückmeldungen, die in die Netzwerk-Planungen einfließen sollen (ca. 380 eingereichte Fragebögen)

    ·         März bis Juni 2023
    Durchführung der 14 Austauschgruppen (13 digital, 1 analog), Sichtung der schriftlichen Rückmeldungen und Feedbackbögen zu den Austauschgruppen

    ·         07.09.2023

    Vereinsgründung in Berlin

    ·         17. November 2023

    Vorstellung der Ergebnisse und vertiefter Austausch auf unserem digitalen Fachtag 

    ·         31. Dezember 2023

    Ende der Trägerschaft von N.I.N.A. e. V.

     

    Was passiert bei den Austauschformaten?

    Betroffene haben im Rahmen von Austauschformaten (z. B. Austauschgruppen, Fachtagen usw.) die Möglichkeit sich mit anderen Betroffenen zu bestimmten Schwerpunktthemen, ihren Wünschen an das Netzwerk und Möglichkeiten ihrer Beteiligung am Netzwerk auszutauschen.

    Möglichkeiten der Beteiligung

    Wer kann sich generell beteiligen?

    Betroffene sexualisierter Gewalt in Kindheit und Jugend, die mindestens 16 Jahre alt sind. Personen unter 16 Jahren können sich nicht beteiligen.

    Können sich auch Personen beteiligen, die außerhalb Deutschlands leben?

    Ja, eine Beteiligung ist unabhängig vom Wohnort möglich. Der Schwerpunkt der politischen Arbeit liegt vorrangig in Deutschland. Darüber hinaus soll die internationale Vernetzung im weiteren Prozess entwickelt werden.

    Können auch Betroffene mitmachen, deren erlebte Gewalt nicht in Deutschland stattgefunden hat?

    Ja, eine Beteiligung ist unabhängig vom Tatort möglich (siehe Hinweis zur obigen Frage). 

    Dürfen sich auch Menschen beteiligen, bei denen die sexualisierten Übergriffe erst nach dem 18. Geburtstag angefangen haben?

    Wir richten uns an Betroffene von sexualisierter Gewalt in Kindheit und Jugend. Manchmal ist es nicht eindeutig zuzuordnen, ob die Gewalt vor oder nach der Volljährigkeit begonnen hat, da Übergriffe ggf. über einen längeren Zeitraum angebahnt werden und Übergänge fließend gewesen sein können. Für die Teilnahme an dem Projekt ist entscheidend, ob es dem Selbstverständnis der Betroffenen entspricht als Kind oder Jugendliche*r betroffen von sexualisierter Gewalt (gewesen) zu sein.

    Können sich auch Personen beteiligen, die „nur“ von Übergriffen im Internet betroffen sind?

    Ja, egal ob jemand sexualisierte Gewalt online oder offline erfahren hat, die betroffene Person kann mitmachen.

    Wer kann sich nicht beteiligen?

    Nicht teilnehmen dürfen Menschen die rassistische, sexistische, trans- und homofeindliche, antisemitische oder andere diskriminierende Haltungen haben. Ebenso ausgeschlossen sind Täter*innen von sexualisierten Übergriffen. Nicht gemeint sind Personen, von denen im Tatkontext, in dem sie Opfer gewesen sind, gleichzeitig auch Täterschaft erzwungen wurde.

    Wer entschied über die Auswahl der Teilnehmenden an den Austauschgruppen in 2023 und nach welchen Kriterien?

    Die Auswahl der Teilnehmenden wurde durch ein Auswahlgremium bestehend aus Mitgliedern der Kerngruppe, N.I.N.A. e. V. und weiteren Akteur*innen mit Fach- und Betroffenen-Expertise zusammengestellt. Um arbeitsfähig zu bleiben, konnten leider nicht  alle Bewerber*innen an den Austauschgruppen teilnehmen. Die Gestaltung der Austauschgruppen richtete sich nach den gewünschten Themen und den Ideen aus den Fragebögen. Berücksichtigt wurden auch Erfahrungen im Bereich Vernetzung und mit politischen Aktivitäten.

    Wie können Betroffene an den Austauschformaten teilnehmen?

    Die Austauschformate finden vorwiegend, aber nicht ausnahmslos digital statt. Von März bis Juni 2023 gab es 13 digitale und eine analoge Austauschgruppe. Auf besondere Bedarfe wie Einfache Sprache, den Einsatz von Gebärdendolmetscher*innen oder Ähnliches wird im Rahmen der Möglichkeiten eingegangen. Ebenso können bei Bedarf Austauschtreffen in Präsenz ermöglicht werden. Angaben zu besonderen Bedarfen und weiteren Rahmenbedingungen, die die Beteiligung begünstigen – wie Uhrzeiten, geschlossene Räume für Frauen*, Männer*, Jugendliche* etc. können je nach Format in den entsprechenden Fragebögen oder per E-Mail an uns gerichtet werden.

    Wie sind die Austauschformate organisiert? Wie viele Teilnehmende, wie lange, wer ist noch dabei?

    In den Austauschgruppen 2023 hat es sich bewährt, dass ein Treffen ca. 3,5 Std. inklusive Pausen dauerte. Es waren ca. 10 Personen inklusive 2 Mitgliedern der Kerngruppe und zwei Vertreter*innen von N.I.N.A. e. V. dabei. Grundsätzlich können die Rahmenbedingungen je nach Format aber unterschiedlich sein.

    Ist auch eine anonyme Teilnahme an den Austauschformaten möglich?

    Um u. a. eine Aufwandsentschädigung zahlen zu können muss der Name genannt werden, wird aber auf Wunsch nicht den anderen Teilnehmer*innen der Austauschformate mitgeteilt. Stattdessen kann ein Pseudonym verwendet werden. In den Videokonferenzen sollen die Teilnehmenden aber zu sehen sein.

    Wird die Teilnahme an den Austauschformaten entlohnt?

    Die Teilnahme und aktive Mitarbeit in der Organisation der Austauschformate kann in bestimmten Fällen aber leider auch nicht immer im Rahmen einer Ehrenamtspauschale abgerechnet werden.

    Welche techn./digitalen Voraussetzungen sind nötig für die Mitarbeit?

    Für die digitalen Austauschformate werden ein stabiles Internet, PC, Laptop, Tablet oder Smartphone mit Mikrofon und Kamera benötigt.

    Dürfen Assistenzpersonen an den Austauschformaten mit teilnehmen?

    Ja, die Teilnahme von Assistenzpersonen ist möglich.

     Dürfen Dolmetscher*innen an den Austauschformaten teilnehmen?

    Ja, eine Teilnahme von Dolmetscher*innen ist möglich.

    Wo bekommen Betroffene Hilfe, wenn sie während der Austauschformate getriggert werden oder danach aufgewühlt sind? 

    Sie bekommen Hilfe unter www.hilfe-telefon-missbrauch.de (Tel. 0800 22 55 530). 

    Haben Betroffene noch andere Möglichkeiten, ihre Anliegen bezüglich des bundesweiten Netzwerks zu platzieren?

    Ja, sie können uns ihre Anliegen gerne über die Mail Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. mitteilen.

    Gibt es Verhaltensregeln?

    Ja, wir erwarten einen respektvollen, achtsamen und wertschätzenden Umgang miteinander. Unsere Community-Richtlinien zum Verhalten im digitalen Raum finden Sie unter: aus-unserer-sicht.de/images/pdf/Community-Richtlinien.pdf. Ein umfassendes Schutzkonzept für das Netzwerk, einschließlich eines Beschwerde-Managements, ist in Planung. Für den Fachtag am 17.11.2023 hatten wir ebenfalls ein Schutzkonzept erstellt. Dies findet sich unter: aus-unserer-sicht.de/images/pdf/Schutzkonzept%20Fachtag%20_aus%20unserer%20sicht.pdf. 

    Was passiert mit den Daten der Betroffenen?

    Informationen dazu finden Sie in unseren Datenschutzbestimmungen.

    Begriffe

    Was meint Sexueller Missbrauch / sexuelle Gewalt / sexualisierte Gewalt?

    In Deutschland wird der Begriff „sexueller Missbrauch“ oder „Kindesmissbrauch“ in der breiten Öffentlichkeit, in den Medien, in der Politik und im Strafgesetzbuch verwendet.

    Die Begriffe „sexuelle Gewalt“ oder „sexualisierte Gewalt" gegen Kinder und Jugendliche werden häufiger in Fachpraxis und Wissenschaft genutzt. Diese Formulierungen machen die Schwere der Taten deutlich und stellen heraus, dass es sich dabei um Gewalt handelt, die mit sexuellen Mitteln ausgeübt wird. Sie sind niemals eine rein sexuelle Erfahrung, sondern immer Gewalt (https://beauftragte-missbrauch.de/themen/definition/definition-von-kindesmissbrauch). Betroffene definieren es unterschiedlich, „sexueller“ Missbrauch/ sexuelle Gewalt/ sexualisierte Gewalt, und das ist gut so.

     Was meint Opfer / Betroffene*r / Überlebende*r?

    Menschen, die sexualisierte Gewalt in Kindheit und Jugend erlebt haben, definieren sich unterschiedlich als Opfer, Betroffene*r, Überlebende*r und das ist gut so. Wir haben uns auf der Arbeitsebene auf den Begriff Betroffene*r geeinigt.

     Was meint „in Kindheit und Jugend“?

    Es bedeutet, dass die Gewalt in der Kindheit und Jugend, also in einem Alter von 0-18 begonnen hat. Manchmal dauert die Gewalt auch über das 18. Lebensjahr hinweg an, ausschlaggebend ist der Beginn der Gewalt.

     Was meint Empowerment?

    Der Begriff stammt aus dem Englischen und bedeutet so viel wie „Selbstbefähigung, Ermächtigung, Bevollmächtigung“. Dies bedeutet die eigenen Stärken zu entdecken und sich gegenseitig zu stärken.

     Was meint Vernetzung?

    Sich mit bestehenden Netzwerken und Einzelpersonen zusammenzutun, sich auszutauschen, zu informieren und gegenseitig zu stärken.

     Meine Frage taucht hier nicht auf.

    Dann wenden Sie sich bitte per Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.