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Gründung eines bundesweiten Netzwerks von Betroffenen für Betroffene
von sexualisierter Gewalt in Kindheit und Jugend

Gründung eines bundesweiten Netzwerks von Betroffenen für Betroffene
von sexualisierter Gewalt in Kindheit und Jugend

Gründung eines bundesweiten Netzwerks von Betroffenen für Betroffene
von sexualisierter Gewalt in Kindheit und Jugend

Gründung eines bundesweiten Netzwerks von Betroffenen für Betroffene von sexualisierter Gewalt in Kindheit und Jugend

Gründung eines bundesweiten Netzwerks von Betroffenen für Betroffene von sexualisierter Gewalt in Kindheit und Jugend

FAQ

Allgemeines

  • 1. Was ist die Idee und woher kommt sie?

    Zwei MitSprache Kongresse (2016 und 2018) haben die Mitglieder des Betroffenenrats bei „Die Unabhängige Beauftragte für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs“ (UBSKM) im Ehrenamt für Betroffene und Unterstützer*innen zur nationalen und internationalen Vernetzung durchgeführt. (Infos zum Kongress.) Dort zeigte sich, wie groß der Wunsch nach Austausch und Vernetzung, als auch die Bereitschaft, das ganz persönliche Erfahrungs- und Expert*innenwissen einzubringen ist, um damit die Situation Betroffener und den Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexualisierter Gewalt maßgeblich zu verbessern.

    Daraus entstand die Idee eines bundesweiten Netzwerkes, welches Betroffenen sowohl Vernetzung als auch effektive Beteiligungsmöglichkeiten eröffnet.

    Ausgehend von den beiden MitSprache-Kongressen erhielt der Betroffenenrat bei der UBSKM in seiner zweiten Amtszeit den Auftrag, die grundlegenden Voraussetzungen für ein Netzwerk von und für Betroffene zu schaffen. Hierzu nahm Anfang 2022 eine AG mit fünf Mitgliedern des Betroffenenrates gemeinsam mit externen Expert*innen mit eigener Betroffenheit und Vertreter*innen des UBSKM ihre Arbeit auf. Diese Steuerungsgruppe entwickelte die Grundlagen zur Trägerschaft und der Bildung der Kerngruppe. Dieser Prozess wurde in regelmäßigen Abständen mit dem Betroffenenrat abgestimmt und endete Anfang Oktober mit dem Start der Trägerschaft von N.I.N.A. e. V.

  • 2. Was ist der Betroffenenrat?

    Der Betroffenenrat ist ein ehrenamtlich tätiges Gremium, das die Unabhängige Beauftragte für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs (UBSKM) und ihren Arbeitsstab strukturiert und kontinuierlich berät. Die Mitglieder setzen sich für die Belange Betroffener sexualisierter Gewalt ein und geben dem Thema ein Gesicht und eine Stimme. Sie tragen die Anliegen der Betroffenen in den politischen Diskurs und in die Öffentlichkeit. Aktuell zählt der Betroffenenrat 16 Mitglieder.

  • 3. Wie kam es zum Namen (aus-unserer-sicht)?

    Der Titel für die Planungsphase des bundesweiten Netzwerkes hat seine Ursprünge in der politischen Betroffenenbewegung.

    Unter dem Titel „Aus unserer Sicht“ luden bereits 2010 Tauwetter e.V. und Wildwasser Berlin e.V./ Frauenselbsthilfe & Beratung zu einem bundesweiten Kongress nach Berlin ein. Es war ein  Kongress für Menschen, denen in Kindheit oder Jugend sexualisierte Gewalt angetan wurde und hatte zum  Ziel gemeinsame politische Forderungen aus „unserer“ Perspektive zu formulieren.

    Aus dem zweitägigen Kongress entwickelten Teilnehmende ein Positionspapier und Forderungen, die bis heute unverändert aktuell sind: Wir, die Teilnehmer_innen des Kongresses „Aus unserer Sicht“, sind Teil der Gesellschaft und haben unterschiedliche Lebensbedingungen. Wir sind keine homogene Gruppe und haben jeweils verschiedene Interessen und Positionen. Worin wir uns jedoch einig sind, ist die Tatsache, dass die sexualisierte Gewalt sich nicht auf ein individuelles Problem reduzieren lässt, sondern die gesellschaftlichen Strukturen als Ursache und Hintergrund
    sexualisierter Gewalt hinterfragt werden müssen. In Verantwortung unserer Gesellschaft
    für nächste Generationen ist eine nachhaltige und umfassende Prävention notwendig….“

    In Abstimmung mit den Organisator*innen des  2010 stattgefunden Kongresses knüpfen wir an vorhandene Vernetzungsimpulse an und führen diese unter dem gleichnamigen Titel fort.

  • 4. Wer ist die Kerngruppe und was macht sie?

    Mitglieder Kerngruppe:

    Ingo Fock, Ava Anna Johannson, Renate Bühn, Tamara Luding, Sabine Weber, Beate Kriechel (bis 31.05.2023)

    Infos zur Kerngruppe

    Die Kerngruppe entwickelt die maßgeblichen Umsetzungsschritte zur Gründung des Netzwerkes in einem Beteiligungsprozess und in enger Abstimmung mit dem Träger. Verpflichtend ist dabei die Einbindung weiterer Akteur*innen durch einen Aufruf und in Diskussions- und Austauschformaten.

    Das heißt konkret: Im weiteren Verlauf des Planungsprozesses führt die Kerngruppe mit Unterstützung des Trägers die Ergebnisse aus den Rückmeldungen und den Austauschgruppen zusammen. Ziel ist es, bis zu einem Fachtag im November 2023 einen Konzeptentwurf für das Netzwerk zu entwickeln.  Während des gesamten Prozesses wird regelmäßig über die Webseite und einen Newsletter transparent informiert.  Die Ergebnisse werden allen Beteiligten im Rahmen des Fachtages präsentiert. Im Anschluss daran finalisiert die Kerngruppe das Konzept.

  • 5. Was passiert in den Austauschgruppen?

    Betroffene haben in den Austauschgruppen die Möglichkeit sich mit anderen Betroffenen zu bestimmten Schwerpunktthemen, ihren Wünschen an das Netzwerk und die Möglichkeiten ihrer Beteiligung an dem Netzwerk auszutauschen.

Möglichkeiten der Beteiligung

  • 6. Wer kann sich generell beteiligen?

    Betroffene sexualisierter Gewalt in Kindheit und Jugend die mindestens 16 Jahre alt sind.

  • 7. Ich wohne nicht in Deutschland, kann ich mich dennoch beteiligen?

    Ja, eine Beteiligung ist unabhängig vom Wohnort möglich. Der Schwerpunkt der politischen Arbeit liegt vorrangig in Deutschland. Darüber hinaus soll die internationale Vernetzung im weiteren Prozess entwickelt werden.

  • 8. Die von mir erlebte Gewalt hat nicht in Deutschland stattgefunden, darf ich dennoch mitmachen?

    Ja, eine Beteiligung ist unabhängig vom Tatort möglich. (s. Hinweis zu Frage 7)

  • 9. Bei mir haben die sexualisierten Übergriffe erst nach meinem 18. Geburtstag angefangen. Darf ich mich dennoch beteiligen?

    Wir richten uns an Betroffene von sexualisierter Gewalt in Kindheit und Jugend. Manchmal ist es nicht eindeutig zuzuordnen, ob die Gewalt vor oder nach der Volljährigkeit begonnen hat, da Übergriffe ggf. über einen längeren Zeitraum angebahnt werden und Übergänge fließend gewesen sein können. Für die Teilnahme an dem Projekt ist entscheidend, ob es Ihrem Selbstverständnis entspricht als Kind oder Jugendliche*r betroffen von sexualisierter Gewalt zu sein.

  • 10. Ich bin unter 16. Kann ich dennoch mitwirken?

    Nein, eine Beteiligung ist erst ab 16 möglich.

  • 11. Ich bin „nur“ Betroffen von Übergriffen im Internet, kann ich dennoch mitwirken?

    Ja, egal ob Sie sexualisierte Gewalt online oder offline erfahren haben, Sie können mitmachen.

  • 12. Wer kann sich nicht beteiligen?

    Nicht teilnehmen dürfen Menschen die rassistische, sexistische, trans- und homofeindliche, antisemitische, u.a. diskriminierende Haltungen haben. Ebenso ausgeschlossen sind Täter*innen von sexualisierten Übergriffen. Nicht gemeint sind Personen, von denen im Tatkontext, in dem sie Opfer gewesen sind, gleichzeitig auch Täterschaft gefordert wurde.

  • 13. Wer entscheidet über die Auswahl der Teilnehmenden der Austauschgruppen und nach welchen Kriterien?

    Die Auswahl der Teilnehmenden wird durch ein Auswahlgremium bestehend aus Mitgliedern der Kerngruppe, N.I.N.A. e. V. und weiteren Akteur*innen mit Fach- und Betroffenen-Expertise zusammengestellt.  Um arbeitsfähig zu bleiben können leider nicht alle an den Austauschgruppen teilnehmen. Die Gestaltung der Austauschgruppen richtet sich nach den gewünschten Themen und den Ideen aus den Fragebögen. Berücksichtigt werden auch Erfahrungen im Bereich Vernetzung und politischen Aktivitäten.

  • 14. Wie kann ich an den Austauschgruppen teilnehmen?

    Sie können an den Austauschgruppen digital teilnehmen. Diese sind von März bis September 2023  geplant. Auf besondere Bedarfe wie Einfache Sprache, den Einsatz von Gebärdendolmetscher*innen oder ähnliches wird im Rahmen der Möglichkeiten eingegangen. Ebenso können bei Bedarf Austauschtreffen in Präsenz ermöglicht werden. Angaben zu besonderen Bedarfen und weiteren Rahmenbedingungen, die die Beteiligung begünstigen – wie Uhrzeiten, geschlossene Räume für Frauen*, Männer*, Jugendliche* - etc. können Sie im Fragebogen zum Aufruf im dafür vorgesehenen Feld machen.

    Um an den Austauschgruppen teilzunehmen füllen Sie bitten den Online-Fragebogen vollständig aus.

  • 15. Wie sind die „Austauschgruppen“ organisiert? Wie viele Teilnehmende, wie lange, wer ist noch dabei?

    Ein Treffen wird ca. 3,5 Std. inklusive Pausen dauern. Es werden ca. 10 Personen inklusive 2 Mitgliedern der Kerngruppe und zwei Vertreter*innen von N.I.N.A. dabei sein.

  • 16. Kann ich auch anonym an den „Austauschgruppen“ teilnehmen?

    Um eine u.a. Aufwandsentschädigung zahlen zu können muss der Name N.I.N.A. genannt werden, wird aber auf Wunsch nicht den Beteiligten der Kerngruppe und/oder den anderen Teilnehmer*innen der Austauschgruppen mitgeteilt. In der Austauschgruppe sind Sie zu sehen, Sie können jedoch ein Pseudonym für ihren Namen verwenden.

  • 17. Wie viele Austauschtreffen sind geplant?

    Die Anzahl der Treffen richtet sich nach dem Rücklauf aus den Fragebögen, maximal 1-2 Treffen pro Austauschgruppe.

  • 18. Werde ich für meine Teilnahme an den Austauschgruppen entlohnt?

    Die Teilnahme wird im Rahmen einer Ehrenamtspauschale abgerechnet.

  • 19. Werden Fahrt- und Übernachtungskosten bezahlt?

    Fallen Fahrt- und Übernachtungskosten an, werden sie im Rahmen des Bundesreisekostengesetzes übernommen. Dies gilt auch für Assistenzpersonen und Dolmetscher*innen.

  • 20. Kann ich an den Austauschtreffen digital bzw. in Präsenz teilnehmen?

    Die Austauschgruppen finden in der Regel digital statt. Bei besonderen Bedarfen versuchen wir Austauschtreffen in Präsenz zu ermöglichen.

  • 21. Welche techn./digitalen Voraussetzungen brauche ich für die Mitarbeit?

    Ein stabiles Internet, PC, Laptop, Tablett oder Smartphone mit Mikrofon und Kamera.

  • 22. Ich habe eine Assistenzperson. Darf sie*er an den Austauschgruppen mit teilnehmen?

    Ja, eine Teilnahme der Assistenzperson ist möglich.

  • 23. Ich benötige eine*n Dolmetscher*in. Darf sie*er an den Austauschgruppen teilnehmen?

    Ja, eine Teilnahme der*des Dolmetscher*in ist möglich.

  • 24. Wo bekomme ich Hilfe, wenn ich während der Austauschgruppe getriggert werde oder danach aufgewühlt bin?

    Sie bekommen Hilfe beim www.hilfe-telefon-missbrauch.de (Tel. 0800 22 55 530).

  • 25. Habe ich noch andere Möglichkeiten meine Anliegen bezüglich des bundesweiten Netzwerks zu platzieren?

    Ja, Sie können uns ihre Anliegen gerne über die Mail Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. mitteilen.

  • 26. Gibt es Verhaltensregeln?

    Ja, wir erwarten einen respektvollen, achtsamen und wertschätzenden Umgang miteinander.

  • 27. Was passiert mit meinen Daten?

    Informationen dazu finden Sie in unseren Datenschutzbestimmungen.

Begriffe

  • 28. Was meint Sexueller Missbrauch / sexuelle Gewalt / sexualisierte Gewalt?

    In Deutschland wird der Begriff „sexueller Missbrauch“ oder „Kindesmissbrauch“ in der breiten Öffentlichkeit, in den Medien, in der Politik und im Strafgesetzbuch verwendet.

    Die Begriffe „sexuelle Gewalt“ oder „sexualisierte Gewalt" gegen Kinder und Jugendliche werden häufiger in Fachpraxis und Wissenschaft genutzt. Diese Formulierungen machen die Schwere der Taten deutlich und stellen heraus, dass es sich dabei um Gewalt handelt, die mit sexuellen Mitteln ausgeübt wird. Sie sind niemals eine sexuelle Erfahrung, sondern immer Gewalt. (https://beauftragte-missbrauch.de/themen/definition/definition-von-kindesmissbrauch)

    Betroffene definieren sich unterschiedlich, „sexueller“ Missbrauch/sexuelle Gewalt/sexualisierte Gewalt, und das ist gut so. Wir haben uns auf der Arbeitsebene auf den Begriff sexualisierte Gewalt geeinigt.

  • 29. Was meint Opfer / Betroffene*r / Überlebende*r?

    Menschen, die sexualisierte Gewalt in Kindheit und Jugend erlebt haben, definieren sich unterschiedlich als Opfer, Betroffene*r, Überlebende*r und das ist gut so. Wir haben uns auf der Arbeitsebene auf den Begriff Betroffene*r geeinigt.

  • 30. Was meint In Kindheit und Jugend?

    Es bedeutet, dass die Gewalt in der Kindheit und Jugend, also in einem Alter von 0-18 begonnen hat. Manchmal dauert die Gewalt auch über das 18. Lebensjahr hinweg an, ausschlaggebend ist der Beginn der Gewalt. (s. Hinweis Frage 9)

  • 31. Was meint Empowerment?

    Der Begriff stammt aus dem Englischen und bedeutet so viel wie „Selbstbefähigung, Ermächtigung, Bevollmächtigung“. Dies bedeutet die eigenen Stärken zu entdecken und sich gegenseitig zu stärken.

  • 32. Was meint Vernetzung?

    Sich mit bestehenden Netzwerken und Einzelpersonen zusammenzutun, sich auszutauschen, zu informieren und gegenseitig zu stärken.

Zeitlicher Überblick

  • 33. Was ist bis Ende 2022 geplant?

    Save the Date mit Vorabinformationen zur Beteiligung am Prozess.

  • 34. Was ist im Jahr 2023 geplant?
    • 11.01.2023
      Start des Aufruf zur Beteiligung am Planungsprozess, der Fragebogen geht online.
    • 11.01. - 15.02.2023
      Zeitraum für Rückmeldungen zur Interessensbekundung zur Teilnahme an den Austauschgruppen.

      ** Prozess der Interessensbekundung zur Teilnahme an den Austauschgruppen beendet **
    • 11.01. – 30.06.2023
      Zeitraum für Rückmeldungen, die in die Netzwerk-Planungen einfließen sollen.
    • März bis September 2023
      Durchführung der Austauschgruppen und Sichtung der schriftlichen Rückmeldungen 
    • November 2023
      Vorstellung der Ergebnisse auf einem digitalen Fachtag und Start des Netzwerks 
  • 35. Meine Frage taucht hier nicht auf.

    Dann wenden Sie sich bitte per Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.